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Landesnichtraucherschutzgesetz ab dem 01. Juni 2026

Verschärfung des Landesnichtraucherschutzgesetzes

Ab dem 01. Juni 2026 tritt das verschärfte Landesnichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg in Kraft

Gemäß §2 und §3 des Gesetzes gelten die Rauch- Benutzungsverbote ausdrücklich auch für alle Jugendherbergen, Jugendhäusern und vergleichbare Einrichtungen.

Aus diesem Grund gilt auf dem gesamten Campus IB Süd ab diesem Zeitpunkt ein striktes Rauch- und Benutzungsverbot für:

  • Zigaretten
  • E-Zigaretten
  • E-Shishas
  • Tabakerhitzern
  • Wasserpfeifen
  • sowie ähnliche Produkten

Auch die Bußgelder wurden in diesem Zuge deutlich angehoben.

Gemäß §7 LNRSchG kann bei Verstößen folgende Geldbußen verhängt werden:

  • 200,- € bei einem einmaligen Verstoß
  • 500,- € bei bei wiederholtem Verstoß

Wir bitten alle Gäste, diese Regelung zu beachten und zu unterstützen.

[Quelle: Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG) Baden-Württemberg]

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Gruppenfoto

Eröffnung unseres neuen Campus

Feierliche Eröffnung des neuen IB-Jugendgästehaus beim BSZ Leonberg

Als im Sommer 2023 der Abschluss der Rohbauarbeiten des neuen Jugendgästehauses in Leonberg mit einem Richtfest begangen wurde, lief der Ausbau bereits auf Hochtouren. Diesen Monat war es dann so weit und der Neubau wurde feierlich eröffnet.

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